Mit der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 wurde das erste echte
Europäische Zivilverfahren eingeführt: das Europäische
Mahnverfahren.
Ihr vorausgegangen war die Verordnung über den
Europäischen Vollstreckungstitel, deren wichtigste Errungenschaft
es war, das Vollstreckbarerklärungsverfahren (Exequaturverfahren)
für die Vollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen, die in einem
anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ergangen sind, bei
bestimmten Arten von Zivilrechtsstreitigkeiten abzuschaffen, sofern
bestimmte verfahrensrechtliche Mindestvorschriften eingehalten
werden, was die zuständige Behörde unter Verwendung des
dafür vorgeschriebenen Formblatts bestätigt.
Während es sich beim Europäischen Vollstreckungstitel um eine Bestätigung
handelt, die sich auf eine aus einem einzelstaatlichen Verfahren
hervorgegangene gerichtliche Entscheidung (bzw. einen
gerichtlichen Vergleich oder eine öffentliche Urkunde) bezieht, kann
ein Europäischer Zahlungsbefehl nur in einem 26 Mitgliedstaaten
gemeinsamen, einheitlichen Verfahren ausgestellt werden. Die
nationalen Rechtsvorschriften gelten subsidiär für alle Fragen,
die nicht ausdrücklich in der Verordnung zur Einführung des
Europäischen Mahnverfahrens geregelt sind. Kurze Zeit nach
dieser Verordnung wurde eine Verordnung zur Einführung
eines weiteren Europäischen Zivilverfahrens erlassen, nämlich
des Europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen.
Mit diesen drei Verordnungen wird der Grundsatz der gegenseitigen
Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Zivilsachen in
die Praxis umgesetzt. Sie zielen vor allem auf die Vereinfachung
und Beschleunigung der grenzüberschreitenden Verfahren zur
Anerkennung und Vollstreckung von Gläubigerrechten in der
Europäischen Union ab. In dieser Hinsicht tragen sie sowohl zum
Aufbau eines echten Rechtsraums in der Europäischen Union als
auch zur Vollendung des Binnenmarkts bei.
Schreiben Sie sich jetzt in diesen Kurs ein und erfahren Sie Stück für Stück mehr über dieses europäische Zivilprozessrecht.
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Einführung: Europäisches Zivilverfahrensrecht
Ein kurzer einleitender Überblick zur Entstehung und den Zielen des Mahnverfahrens.
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Anwendungsbereich des neuen Verfahrens
In diesem Abschnitt wird auf die formellen Voraussetzungen des Mahnverfahrens auf europäischer Ebene eingegangen.
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Europäisches Mahnverfahren
Hier werden die prozessualen Abläufe näher erläutert und ein Einblick in Rechte und Rechtfertigungsmöglichkeiten gegeben.
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Anerkennung und Vollstreckung des europäischen Zahlungsbefehls in anderen Mitgliedsstaaten
Dieser letzte Abschnitt beleuchtet die Rechtsfolgenseite für den Erlass und die Vollstreckung eines rechtskräftigen Titels.