BVerwG 7. Senat, Beschluss vom 27.10.2020, 7 VR 4/20
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Eisenbahnrechtliche Duldungsanordnung
Leitsatz
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1. Einer Duldungsanordnung nach § 17 Abs. 1 Satz 1 AEG für Vorarbeiten eines Planfeststellungsverfahrens steht nicht entgegen, dass das Raumordnungsverfahren bei Erlass der Anordnung noch nicht abgeschlossen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2020 – 4 VR 1.20 -).
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2. Die Anordnung einer langjährigen Inanspruchnahme eines Grundstücks (hier durch Grundwassermessstellen) bedarf der besonderen Begründung.
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