BVerwG 4. Senat, Urteil vom 27.08.2020, 4 CN 4/19
Leitsatz
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1. Die Wiedernutzbarmachung einer Fläche als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a Abs. 1 Satz 1 BauGB ist erst ausgeschlossen, wenn eine ehemals dem Siedlungsbereich angehörende, baulich in Anspruch genommene Fläche diese Zugehörigkeit wieder verloren hat.
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2. Ob eine tatsächlich vorbelastete Brachfläche weiterhin dem Siedlungsbereich angehört, bestimmt die Verkehrsauffassung.
vorgehend Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, 21. März 2019, Az: OVG 2 A 8.16, Urteil
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