E-Law Admin/ Oktober 1, 2020/ BVerwG-Rechtsprechung/ 0Kommentare
Die Zuweisung eines Kompetenzbereichs nach der Zentralen Dienstvorschrift “Bundeswehrgemeinsame Kompetenzbereiche für Offiziere des Truppendienstes” (ZDv A-1300/35) ist keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO.
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