BGH Senat für Notarsachen, Beschluss vom 16.11.2020, Notz (Brfg) 5/20
Leitsatz
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1. § 18 Abs. 2 NotFV stellt eine Ausschlussfrist dar.
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2. Zu der Bedeutung der Beschränkung des Prüfungsstoffs auf die Grundzüge eines Rechtsgebiets und zur Rechtmäßigkeit von Bewertungen schriftlicher Prüfungsleistungen bei der notariellen Fachprüfung.
vorgehend KG Berlin, 3. März 2020, Az: Not 5/19, Urteil
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