BFH 6. Senat, Urteil vom 01.10.2020, VI R 36/18
Leitsatz
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NV: Das firmeneigene Schienennetz, das ein Lokomotivführer mit der firmeneigenen Eisenbahn (Werksbahn) seines Arbeitgebers befährt, ist eine –wenn auch großräumige– erste Tätigkeitsstätte (Anschluss an Senatsurteil vom 10.03.2015 – VI R 87/13).
vorgehend FG Köln, 11. Juli 2018, Az: 4 K 2812/17, Urteil
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