BFH 6. Senat, Beschluss vom 22.06.2020, VI B 117/19
Leitsatz
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1. NV: Die durch einen “OK-Vermerk” unterlegte ordnungsgemäße Absendung eines Schreibens per Telefax begründet ein Indiz für den tatsächlichen Zugang des Schriftstücks beim Empfänger.
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2. NV: Das FG kann aufgrund der Indizwirkung des mit einem “OK-Vermerk” versehenen Sendeberichts im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 76 Abs. 1 Satz 1 FGO) verpflichtet sein, die Frage des Zugangs des abgesandten Schreibens bei der Finanzbehörde von Amts wegen aufzuklären.
vorgehend Finanzgericht Berlin-Brandenburg, 14. November 2019, Az: 4 K 4120/19, Urteil
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