BFH 6. Senat, Beschluss vom 14.09.2020, VI B 64/19
Leitsatz
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NV: Aufwendungen für Fahrten von einer Wohnung, die den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers darstellt, zu einem Sammelpunkt i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Satz 3 EStG sind nur mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn die Fahrten an einer dem Arbeitsplatz näher gelegenen Wohnung unterbrochen werden.
vorgehend Sächsisches Finanzgericht, 29. Mai 2019, Az: 8 K 1850/18, Urteil
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