BFH 5. Senat, Beschluss vom 24.06.2020, V R 2/19
Leitsatz
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NV: Linienverkehr i.S. von § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG ist eine zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung, auf der Fahrgäste an bestimmten Haltestellen ein- und aussteigen können.
vorgehend FG Nürnberg, 11. Dezember 2018, Az: 2 K 524/18, Urteil
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