BFH 10. Senat, Urteil vom 17.06.2020, X R 26/18
Leitsatz
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NV: Ein gewerblicher (Internet-)Handel wird betrieben, wenn planmäßig Gegenstände in Wiederveräußerungsabsicht angekauft und wieder verkauft werden. Es ist nicht entscheidend, ob die Tätigkeit ihrem Gesamtbild nach derjenigen eines (in jeglicher Hinsicht) optimierenden Händlers entspricht.
vorgehend Hessisches Finanzgericht, 19. Juli 2018, Az: 2 K 1835/16, Urteil
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