BAG 3. Senat, Urteil vom 22.09.2020, 3 AZR 303/18
Leitsatz
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Eine Doppeltreuhand kann nicht nur der Sicherung und Erfüllung, sondern auch der Begründung und ergänzenden Insolvenzsicherung der gesetzlich nicht insolvenzgeschützten Ansprüche auf betriebliche Altersversorgung dienen. Der Pensions-Sicherungs-Verein wird dadurch keinen weitergehenden Ansprüchen ausgesetzt. Ihm werden auch keine Sicherheiten rechtswidrig entzogen.
vorgehend ArbG Offenbach, 13. Januar 2017, Az: 8 Ca 216/16, Urteil
vorgehend Hessisches Landesarbeitsgericht, 13. Dezember 2017, Az: 6 Sa 463/17, Urteil
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