BAG 1. Senat, Beschluss vom 28.07.2020, 1 ABR 41/18
Leitsatz
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Das von Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Recht betriebsangehöriger Gewerkschaftsmitglieder, sich durch die Verteilung gewerkschaftlichen Informations- oder Werbematerials im Betrieb aktiv an der koalitionsgemäßen Betätigung ihrer Gewerkschaft zu beteiligen und diese dadurch bei der Verfolgung ihrer koalitionsspezifischen Ziele zu unterstützen, unterliegt nicht der Regelungsmacht der Betriebsparteien.
vorgehend ArbG Siegburg, 14. Dezember 2017, Az: 1 BV 17/17, Beschluss
vorgehend Landesarbeitsgericht Köln, 24. August 2018, Az: 9 TaBV 7/18, Beschluss
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